Wer ein Kind hat kennt die Situation: Zur Geburt, Taufe, Kommunion, Firmung oder Geburtstagen gibt es von der Verwandschaft die Fragen nach Geschenken und teilweise auch Geldgeschenken. Daneben möchten Eltern oder Großeltern Geld für den Nachwuchs sinnvoll anlegen, um ihnen den Einstieg in eine finanziell abgesicherte Zukunft zu ermöglichen. In Zeiten hoher Inflationsraten und gleichzeitig einfacher Geldanlagemöglichkeiten zu niedrigen Gebühren stehen Eltern vor der Herausforderung wie das geschenkte Geld möglichst sinnvoll und steueroptimiert angelegt werden kann, um bis zum 18. Lebensjahr das Geld idealerweise vermehrt anlegen zu können.
Zusammenfassung
Wer für seine Kinder Geld gewinnbringend anlegen möchte, sollte dies nicht über das Depot der Eltern vornehmen, sondern ein eigenes Junior-Depot für sein Kind anlegen, um von den steuerlichen Freibeträgen für Kinder zu profitieren. Kinder können bis zu 12.870 Euro Einnahmen aus ihren Wertpapieren pro Jahr erzielen ohne Steuern zahlen zu müssen. Hierzu zählen neben Veräußerungsgewinnen auch Dividenden. Ab 7.020 Euro pro Jahr gilt es zu beachten, dass das Kind sich selbst krankenversichern müsste.
Steuerlicher Vorteil einer Schenkung
Ihr Kind kann regelmäßig Schenkungen von Freunden und Verwandten erhalten. Hierbei gilt es die hoch angelegten Grenzwerte zu beachten. So kann jedes Elternteil innerhalb von 10 Jahren dem Kind Vermögen im Wert von 400.000 Euro schenken. Großeltern dürfen ihren Enkeln alle 10 Jahre 200.000 Euro steuerfrei überlassen. Bei Berücksichtigung dieser Grenzwerte zahlt man im Falle einer Schenkung keine Erbschaftsteuer und die Kinder können maximal profitieren um ohne Abzüge für ihre finanzielle Zukunft vorzusorgen. Auch dieses Geld kann angelegt werden, jedoch gilt es stets die jeweils gültigen Steuergrenzen zu beachten, sollte man steuerliche Abgaben für das Kind vermeiden wollen.
Ab welchen Einkünften muss mein Kind Steuern oder sonstige Abgaben zahlen?
- Kind hat jährliche Zinseinkünfte bis 1.230 Euro:
Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro je Kind in Anspruch nehmen um keine Steuern zahlen zu müssen. - Kind hat jährliche Einkünfte bis 12.870 Euro:
Der Grundfreibetrag auf Einkommen in Höhe von 11.604 Euro gilt ebenfalls für Kinder und kann über die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragt werden. Ergänzend kann der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro sowie einer Sonderausgabenpauschale von 36 Euro beanspruchen um in Summe auf 12.870 Euro zu kommen. Wird der Betrag nicht überschritten werden auch hierauf keine Steuern fällig. Bitte hierzu auch unbedingt die Einkunftsgrenzen zur Krankenversicherung und Bafög beachten.
2025 | |
Grundfreibetrag | 11.604 Euro |
Sparerfreibetrag | 1.230 Euro |
Sonderausgabenpauschale | 36 Euro |
Steuerfreie Einnahmen | 12.870 Euro |
Wie lege ich Geld für mein Kind steuerfrei an?
Sparbuch oder Festgeldzinsen sind aktuell für einen langfristigen Vermögensaufbau zu niedrig. Die Rendite ist meist niedriger als die Inflationsrate, es besteht also das Risiko eines Realverlusts. Welche sinnvollen Alternativen gibt es Geld für mein Kind oder Enkelkind anzulegen um eine maximale Rendite erzielen zu können? Aufgrund der derzeit hohen Inflation würde Geld im Sparschwein jedes Jahr weniger Wert, es muss also angelegt werden, damit zum 18. Lebensjahr überhaupt noch ein Vermögen übrig ist. Eine gute Rendite haben in den letzten Jahren Aktien-Anlagen bspw. über ETFs erzielt. Um die Rendite nicht durch Steuern oder Bankgebühren zu schmälern gilt es einiges zu beachten:
- Junior-Depot für Kind bei einer Bank mit niedrigen Handelsgebühren und ohne Depotführungs-Kosten eröffnen
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Wir erhalten bei Eröffnung über obige Links eine Provision ohne dass für Sie zusätzliche Kosten entstehen. Somit unterstützen Sie unsere Seite. - Fragen Sie alternativ bei Ihrer Hausbank an, ob sie ein Depot für Minderjährige anbieten.
Leider bieten nicht alle Banken Produkte für Minderjährige Kunden an oder haben eine zu hohe Kostenstruktur, die zu Lasten der Rendite gehen würde.
- Freibeträge ausnutzen, um Steuern zu sparen: Diese müssen bei der depotführenden Bank hinterlegt werden:
- Sparerpauschbetrag i.H.v. 1.230 Euro jährlich pro Kind
- Nichtveranlagungsbescheinigung i.H.v. 10.908 Euro jährlich pro Kind. (gilt für 2023)
Voraussetzung für die Beantragung einer Nichtveranlagungsbescheinigung ist, dass das zu versteuernde Einkommen des Kindes 9.984 Euro nicht übersteigt, was bei den meisten Kindern der Fall sein sollte.
- Monatlichen Sparplan bspw. auf einen breit gestreuten ETF eröffnen, um vom Cost-Average-Effekt, niedrigen Handelsgebühren und einer großen Risikostreuung im Vergleich zum Kauf von Einzel-Aktien zu profitieren.
Welche steuerlichen Vorteile hat eine Anlage in einem eigenen Junior-Depot?
- Die Anlage eines eigenen Depots für ein Kind bietetn die gleichen steuerlichen Vorteile wie für Erwachsene mit dem Unterschied, dass die Kapitalerträge nicht den Eltern angerechnet werden sondern dem Kind, das steuerlich ab der Geburt wie eine Einzelperson behandelt wird.
- Somit hat auch ein Kind einen Sparerpauschbetrag i.H.v. 1.000 Euro (bis 2022: 801 Euro) jährlich (bei verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Eltern entsprechend der doppelte Betrag, also 2.000 Euro (bis 2022: 1.602 Euro), d.h. kann Kapitalerträge bspw. aus Aktienveräußerungen oder Dividenden-Einnahmen bis zu diesem Betrag steuerfrei einnehmen, zahlt also keinerlei Abgaben.
- Ab 1.000 Euro Zinseinkünften werden gewöhnlich folgende Steuern fällig:
- 25 % pauschale Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge
- 5,5 % Solidaritätszuschlag auf Abgeltungssteuer
- 9 % Kirchensteuer in allen Bundesländern (in Bayern, Baden-Württemberg reduzierter Kirchensteuersatz i.H.v. 8 %) auf Abgeltungssteuer
- Bei einem Kind hat man ergänzend die Möglichkeit die Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt zu beantragen, um oben aufgeführte Abgeltungssteuern nicht abführen zu müssen. Der Unterschied zu einem Erwachsenen liegt darin, dass Erwachsene gewöhnlich Einnahmen aus nicht-selbständiger oder selbständiger Arbeit oder sonstigen Einkünften haben und die Freigrenze des zu versteuernden Einkommens gewöhnlich überschreiten.
Was gilt es bei einem Junior-Depot für mein Kind zu beachten?
Bei der Geldanlage für Kinder gibt es neben den steueroptimierten Maßnahmen einiges zu beachten, um Überraschungen in Zukunft zu vermeiden oder sich entsprechend vorzubereiten.
Das Vermögen des Kindes gehört dem Kind
Die Einzahlungen auf das Junior-Depot sind das Geld des Kindes und dürfen nur zweckgebunden für das Kind eingesetzt werden. Hierzu haben die Eltern eine entsprechende Vollmacht und sollten Abhebungen detailliert dokumentieren. Ab dem 18. Lebensjahr steht das Geld dem Kind zur freien Verfügung. Somit ist einerseits ein langfristiger Vermögensaufbau sichergestellt und andererseits gilt es bis zum 18. Lebensjahr das Kind finanziell zu bilden, damit das Vermögen weiterhin wachsen oder bspw. sinnvoll in ein Studium investiert werden kann und nicht direkt konsumiert wird. Die häufigsten Gründe für den Vermögensaufbau von Kindern sind "Sparen für den Führerschein", "das erste eigene Auto", "Sparen für einen Auslandsaufenthalt oder eine Auslandsreise", "Sparen für das Studium" oder "Sparen für die Ausstattung der ersten Wohnung".
Krankenversicherung
Ab Einkünften von ca. mehr als 7.020 Euro pro Jahr (485 Euro monatliche Einkommensgrenze zzgl. Werbungskostenpauschale von 1.200 Euro pro Jahr) muss sich das Kind selbst krankenversichern, d.h. das Kind ist nicht mehr über die Familienversicherung der Eltern versichert. Hierbei muss individuell geprüft werden, ob sich höhere Einkünfte dennoch rechnen. Zu Einkünften zählen neben Zinserträgen aus Wertpapierenauch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Rentenbezüge.
Bafög
Sollte das Kind für die künftige Bildung bspw. im Rahmen des Studiums Bafög beantragen gilt neben dem Einkommen der Eltern, dass das Kind selbst kein Vermögen von mehr als 15.000 Euro (bis 2022: 8.200 Euro) besitzen darf. Wird eines der Kriterien nicht erfüllt hat das Kind keinen Anspruch auf Bafög und muss für die Kosten des Studiums selbst aufkommen.
Warum ist die Geldanlage für mein Kind wichtig?
Dass für kommende Generationen eine Rentenlücke entsteht sollte jedem klar sein, der einen Blick in seinen Rentenbescheid wirft. Bei steigenden Lebenshaltungskosten, hohen Inflationsraten, einer alternden Bevölkerung bei gleichzeitig niedriger Geburtenraten ist klar, dass das Rentensystem wie es heute besteht an seine Grenzen stoßen wird. Eine Altersvorsorge ist daher unabdingbar. Man könnte meinen, dass diese mit dem ersten richtigen Job starten könnte, was jedoch den großen Vorteil des Zinseszins-Effekts und die Entwicklung der Kapitalmärkte nicht betrachtet. Bereits kleine Beträge in jungen Jahren können sich aufgrund genannter Effekte ein großes Vermögen bilden. Hierzu benötigt es jedoch einen langen Anlagehorizont, eine Anlagestrategie und Durchhaltevermögen. Sollten es sich Eltern erlauben können für ihr Kind in jungen Jahren Geld anzulegen, profitiert es davon ab dem 18. Lebensjahr und weit darüber hinaus.
Bitte informieren Sie sich bei ihrem Steuerberater oder Finanzamt über die steuerliche Behandlung der Einkommen ihrer Kinder, da sich Gesetze und Freibeträge regelmäßig ändern und wir an dieser Stelle nur einen Denkanstoß geben können. Wir können keine Aktualität der Daten gewährleisten und leisten keine Anlage- oder Steuerberatung und weisen ausdrücklich darauf hin, dass finanzielle Entscheidungen von jedem selbst gefällt werden müssen.