Kryptowährungen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin nicht als gesetzliche Zahlungsmittel eingestuft, sondern als Rechnungseinheiten gemäß Kreditwesengesetz. Was das für private und unternehmerische Anleger bedeutet und wie Kryptowährungen steuerfrei veräußert werden können, erklären der Ratgeber zur steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen.
Zusammenfassung
- Für Privatpersonen bietet der Fiskus die Möglichkeit bei einer Haltedauer über 12 Monaten die Gewinne steuerfrei zu behalten.
- Gewinne und Verluste aus dem Kauf und Verkauf von Kryptowährungen können gegeneinander verrechnet werden.
- Führen Sie Buch über Ihre Kryptowährungs-Transaktionen und planen Sie Ihre Aktivitäten strategisch, um die steuerfreie Freigrenze von 600 € nicht zu übersteigen.